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Offensive Tanz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Im Rahmen des vom Land Berlin geförderten Projekts “Offensive Kulturbus” koordiniert und vermittelt die OfTa Offensive Tanz Berlin gUG (haftungsbeschränkt) – im Folgenden „OfTa“ – Transportdienstleistungen (Busfahrten) für Schulklassen und Kitagruppen – im Folgenden: „Bildungseinrichtung“ – von der Schule bzw. Kita zu einem Kulturort und zurück. Dem Rechtsverhältnis zwischen OfTa und dem Rechtsträger der Schule bzw. Kita liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Folgenden „AGB“ – zugrunde. Für den Inhalt und Umfang der besuchten Tanz- und Theatervorstellungen zeichnet sich der jeweilige Kulturort bzw. der Veranstalter der Vorstellung verantwortlich.

2. Leistungen der OfTa

2.1 Die Leistungspflichten der OfTa sind auf das Vermitteln und Koordinieren von Beförderungsleistungen, die durch dritte Unternehmen erbracht werden, und die Übernahme der Kosten dieser Beförderungsleistungen beschränkt. OfTa übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, ein für den angefragten Zeitraum verfügbares Beförderungsunternehmen zu finden und vermitteln zu können. Sobald OfTa ein leistungsbereites Busunternehmen vermitteln konnte, bestätigt sie der Bildungseinrichtung an die bei der Anfrage benannte E-Mail-Adresse Zeitpunkte und Abholorte des Transports.

2.2 Die Übernahme der Beförderungskosten durch die OfTa steht unter der Bedingung, dass die von der Bildungseinrichtung benannte, zu transportierende Schulklasse bzw. Kitagruppe die bei der Buchung der Fahrt genannte Veranstaltung tatsächlich besucht oder nachweist, dass sie die Veranstaltung aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen nicht besuchen konnte.

3. Pflichten der Bildungseinrichtung

3.1 Die Bildungseinrichtung ist verpflichtet, die Kulturveranstaltung, für die der Transport gebucht ist, mit der dafür vorgesehenen Klasse/Gruppe zu besuchen, den gebuchten Transport zu benutzen und rechtzeitig transportbereit zu den gebuchten Uhrzeiten an den Abholorten zu erscheinen.

3.2 Will oder kann die Bildungseinrichtung die Veranstaltung nicht besuchen und/oder den gebuchten Transport nicht durchführen lassen, hat sie dies der OfTa vor Ablauf der in der Bestellbestätigung genannten Stornierungsfrist oder – wenn dort keine genannt ist – spätestens am dritten Arbeitstag (Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage) vor dem Veranstaltungstag mitzuteilen. Die Stornierung (ggf. in Verbindung mit einer Umbuchung, je nach Verfügbarkeit) hat per Antwort auf die elektronische Buchungsbestätigung oder über E-Mail mit Angabe der Buchungsnummer an kulturbus@offensive-tanz.de zu erfolgen. Eine telefonische Stornierung wird erst mit Bestätigung per E-Mail wirksam.

3.3 Die Bildungseinrichtung stellt die Beaufsichtigung der zu transportierenden Schulklasse/Kitagruppe während des Transports durch dazu berechtigte und befähigte Mitarbeiter der Bildungseinrichtung sicher.

4. Schadensersatz bei Pflichtverletzungen

4.1 OfTa kann die Kosten der Transportleistungen nur infolge der Förderung dieser Leistungen durch das Land Berlin übernehmen. Die Förderbedingungen setzen voraus, dass nur Transporte bezahlt werden, die tatsächlich durchgeführt und zum Besuch der Kulturveranstaltung genutzt wurden.

4.2 Die Bildungseinrichtung schuldet der OfTa Ersatz der tatsächlich angefallenen Transportkosten, wenn die Gruppe/Klasse, für die der Transport gebucht ist, den Transport mindestens teilweise wahrnimmt, jedoch die Kulturveranstaltung, für die der Transport gebucht ist, nicht besucht, es sei denn, die Bildungseinrichtung und die die Klasse/Gruppe beaufsichtigenden Personen haben den Nichtbesuch der Veranstaltung nicht zu vertreten.

4.3 Die Bildungseinrichtung schuldet der OfTa Ersatz der tatsächlich angefallenen Stornokosten, wenn sie den Transport nicht wahrnimmt, ohne ihn fristgerecht (siehe Ziffer 3.2) storniert zu haben, es sei denn, die Bildungseinrichtung und die die Klasse/Gruppe beaufsichtigenden Personen haben dies nicht zu vertreten. Satz 1 gilt entsprechend, wenn der Transport nicht durchgeführt werden kann, weil die zu transportierende Gruppe/Klasse nicht rechtzeitig am vereinbarten Abholort transportbereit erscheint und der Busfahrer deshalb nach Ablauf einer Wartezeit von 15 Minuten den Abholort verlässt. Die Höhe der Stornokosten hängt von der Preisvereinbarung mit dem den Transport durchführenden Unternehmen, der Fahrtroute und der Busgröße ab und beträgt zwischen 175,50 EUR und 223,20 EUR zzgl. MwsT. je Fahrt.

5. Haftung

OfTa haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OfTa jedoch

a)         unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)         für Sach- oder Vermögensschäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, soweit OfTa einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung übernommen hat und für Ansprüche der Bildungseinrichtung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die OfTa ist berechtigt, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten i. S. d. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Bildungseinrichtung gestattet der OfTa, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu vermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Hinweise zur Datenverarbeitung sind unter folgender Internetadresse abrufbar: https://www.offensive-tanz.de/de/datenschutz

7. Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

7.2 Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.